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Für junge Zuchtstuten jeder Rasse bildet die Stutbuchaufnahme den ersten wichtigen Schritt in ihre Zuchtkarriere. Auch für die Züchter stellt die Bewertung der Stute nach der Fohlenbewertung ein wichtiges Selektionskriterium dar.Um für das geplante Fohlen einen Abstammungsnachweis erhalten zu können, müssen beide Elterntiere in das Zuchtbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sein. Hierfür gibt es verschieden Anforderungen und Rassestandards, die in den jeweiligen Zuchtprogrammen nachgelesen werden können. Das Zuchtbuch der Stute unterteilt sich in die Hauptabteilung und die besondere Abteilung. Die Hauptabteilung bilden das Stutbuch I und das Stutbuch II. Die besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch.
Für die Eintragung in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches, müssen die Stuten entweder bei einer Stutbuchaufnahme im Frühjahr oder im Jahr der Fohlengeburt bewertet werden. Zugelassen sind für 2012 alle Stuten des Geburtsjahrganges 2009 oder älter, die laut dem jeweiligen Zuchtprogramm der aktuellen Zuchtverbandsverordnung zur Eintragung in das Zuchtbuch vorgestellt werden können.
Die Stuten sind bis Montag 2. April 2012 schriftlich mit Kopie des Abstammungsnachweises bzw. Equidenpasses (Grunddaten + Abstammung) unter Angabe des vorgesehenen Termins in der Geschäftsstelle in München zu melden. Wir bitten Sie dies mittels des Nennungsformulars vorzunehmen (www.pferde-aus-bayern.de unter Downloads/Sonstiges Anmeldeformular Stutbuchaufnahme)
Termine und Orte mit genauen Adressen der Stutbuchaufnahmen finden Sie unter Termine/Stutbuchaufnahmen
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Abmeldung von Zuchttieren - Bestandsveränderungen |
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Wir weisen alle Züchter darauf hin, dass Zuchttiere spätestens bis zum 30.11. eine jeden Jahres schriftlich abgemeldet werden müssen.
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