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Wir weisen alle Züchter darauf hin, dass Zuchttiere spätestens bis zum 30.11. eine jeden Jahres schriftlich abgemeldet werden müssen.
Später eingehende Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die anfallenden Stutbuch- bzw. Hengstbuch-Gebühren sind auch nach diesem Termin für das Folgejahr zur Zahlung fällig!
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, da aus der Statistik zum Jahresende die Beiträge für FN und AGP errechnet werden. Eine Rückforderung für verspätet abgemeldete Zuchttiere ist nicht möglich.
Mitgliedschaften müssen bis zum 30.09. ebenfalls in schriftlicher Form gekündigt werden.
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