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Stutenqualifikationsprogramm

als Auszug aus der Zuchtbuchordnung (ZBO):

§15: Zuchtbuch für Stuten

Eine Stute darf im Rahmen des Zuchtprogramms nur verwendet werden, wenn sie im Zuchtbuch der BZVKS eingetragen ist.
Es können Stuten eingetragen werden, die mindestens dreijährig sind. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn die Stute von der Züchtervereinigung identifiziert wurde, sie die Anforderungen an die Abstammung und die äußere Erscheinung erfüllt, sie zu einer im Zuchtprogramm vorgesehenen Zuchtpopulation gehört und sie frei von Mängeln ist, die ihre Zuchttauglichkeit beeinflussen.

1. Hauptabteilung
1.1) Stutbuch I

Es können Stuten in das Zuchtbuch eingetragen werden
- deren väterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm),
- deren mütterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm)
und
- die auf einer Sammelveranstaltung des Verbands nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.

Die Einstufung der in das Stutbuch I eingetragener Stuten in die folgenden Verbandsklassen ist nach Erfüllung folgender Kriterien möglich, wobei für Stuten, die 1994 und früher geboren sind, die Pflicht der Stutenleistungsprüfung entfällt:

1.1.1) Prämienstute/ Prämienstutenanwärterin
- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0 bewertet
- wurde anlässlich der Stutbuchaufnahme für die Landesschau nominiert,
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung abgelegt, mit einer Gesamtnote von mind. 6,5 oder einem vergleichbaren Ergebnis
und
- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.  
Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prämienstutenanwärterin.

1.1.2) Prädikatsstute/ Prädikatsstutenanwärterin
- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0 bewertet,
- wurde auf der Landesschau nominiert,
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 6,5 oder einem vergleichbaren Ergebnis abgelegt
und
- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.
Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prädikatsstutenanwärterin

1.1.3) Leistungsstute
- Mutter ist mindestens in das Stutbuch I oder Stutbuch II eingetragen,
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet
und
- hat eine anerkannte Leistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 7,5 (175 Punkte) abgelegt.

1.1.4) Elitestute
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis) abgelegt,
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet
- und
- erreicht über ihre Nachkommen nach folgendem Schlüssel mindestens 9 Punkte:
• Nachkomme mit Sporterfolgen   (Nachkomme muss mind. 50% der geforderten Sporterfolge der alternativen Leistungsprüfung über Turniersporterfolge der jeweiligen Rasse aufweisen): 1 Punkt
• Tochter Leistungsstutbuch: 2  Punkte
• Tochter Prädikatsstutbuch: 3  Punkte
• Tochter Staatsprämie: 3  Punkte
• Sohn Hengstbuch I im Zuchtprogramm: 2  Punkte
• Sohn Hengstbuch I und HLP mind. 6,5: 3  Punkte.

1.2 ) Stutbuch II
Eingetragen werden alle Stuten, die die Mindestanforderungen gemäß den EU-Richtlinien und gemäß § 2 des TZG erfüllen, jedoch nicht in das Stutbuch I aufgenommen werden können, die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind und die die abstammungsmäßigen sowie die veterinärmedizinischen Voraussetzungen gemäß dem jeweiligen Zuchtprogramm ihrer Rasse erfüllen.

1.3) Anhang für Stuten
In den Anhang der Hauptabteilung werden auf Antrag Stuten eingetragen, die die Anforderungen an das Stutbuch I bzw. Stutbuch II nicht erfüllen, jedoch aufgrund ihrer Abstammung in die Hauptabteilung eingetragen werden müssen.

2. Besondere Abteilung
2.1) Vorbuch
Sofern im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse ein Vorbuch eingerichtet ist, können in dieses Stuten gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse eingetragen werden. Nachkommen von Vorbuchstuten können gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse in die Hauptabteilung des Zuchtbuches aufsteigen.

3. Zuchtbuch für Islandpferdestuten
Die Einteilung der Stutbücher richtet sich nach dem jeweils aktuellen Zuchtprogramm für Islandpferde gemäß der ZVO der FN und den Beschlüssen des Zuchtbeirates.

 
(c) Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
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