Goldprämienfohlen Bestimmungen Drucken E-Mail

Fohlenprämierung

Auszug aus der Zuchtbuchordnung (ZBO):

12. FOHLENBEWERTUNG
a) Alle Rassen (außer Islandpferd)
Folgende Merkmalskomplexe und deren Gewichtung werden bei der Bewertung der Fohlen berücksichtigt:
•  Typ    (    20%)
•  Gebäude   (  20%)
•  Fundament und Korrektheit ( 20%)
•  Bewegungsablauf ( 40%)
Die Bewertung erfolgt gemäß der Notenskala nach § 8 ZBO in halben und ganzen Notenschritten. Alle Fohlen, die in der Gesamtnote mindestens mit 7,5 bewertet wurden, erhalten das Prädikat „Prämienfohlen“.

b) Islandpferdefohlen
Fohlen der Rasse Islandpferd werden nach folgenden Merkmalskomplexen und Gewichtungen bewertet:
• Interieur/Typ ( 30%)
• Exterieur ( 20%)
• Bewegungsablauf ( 50%)
Die Bewertung erfolgt nach der IPZV-Notenskala. Alle Fohlen, die in der Gesamtnote mindestens mit 7,9 bewertet wurden, erhalten das Prädikat „Prämienfohlen“.

Zusatz: (noch nicht in der ZBO):

Die Delegiertenversammlung hat einstimmig beschlossen, dass ab 2009 Prämienfohlen, die mit einer Gesamtnote von 8,0 und besser bewertet werden den Titel Gold-Prämienfohlen erhalten.

 

 
(c) Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
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